Medizin im Ohr - Der Podcast mit „Natürlich Elli“

Medizin im Ohr - Der Podcast mit „Natürlich Elli“

Transkript

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00:00:00: Hallo, hallo und herzlich willkommen zu einer neuen Folge Medizin im Ohr.

00:00:05: Ich bin dein Host Ellie.

00:00:07: ich bin Heilpraktikerin und Dozentin bzw Gründerin bei der NovaMedica HP Academy Und heute sprechen wir mal nicht über ein bestimmtes Krankheitsbild.

00:00:18: Wir schauen uns auch keine Anatomie an, wir schauen uns keine Erregersteckbriefe an – nein!

00:00:24: Heute wird es quasi offiziell.

00:00:27: Heute reden wir über Gesetze.

00:00:30: Herzlich willkommen bei Medizin im Ohr.

00:00:32: Dieser Podcast ist ein treuer Begleiter während der medizinischen Ausbildung.

00:00:37: Wir steigen hier tief in spannende Themenfelder der Medizin ein, lösen deine Fragezeichen im Kopf auf und motivieren dich zu lernen.

00:00:45: Wenn du also Zeit hast für ein bisschen Medizin Im Ohr dann bleibt dran und lass uns loslegen.

00:00:54: Ich weiß ich weiß vielleicht bist Du jetzt gerade kurz davor diese Folge zu skippen und denkst na Hör ich doch vielleicht mal nächste Woche in Podcast wieder rein, weil Gesetze... Gesetzer sind einfach nicht sexy.

00:01:05: Die klingen nach trockenem Papier, nach paragraflangen Schachtel setzen und irgendwie eher was, was man am liebsten gibt!

00:01:16: zu einem richtig spannenden Thema kommt.

00:01:18: Aber bevor du es gibst, warte bitte einmal kurz weil im Infektionsschutzgesetz also dem IFSG das ist sehr wichtig für dich gerade wenn du im medizinischen Bereich arbeitest vor allem wenn du dich auf die High-Praktiker Prüfung vorbereitest.

00:01:36: da hat sich grade so ein bisschen was getan und zwar genau in den Paragrafen die für dich als Heilpraktiker anwärter oder auch als fertiger Heilpaktiker relevant sind.

00:01:47: Also vielleicht... gibt du diese Folge doch nicht, sondern holst dir einfach ein Smoothie und Kaffee was auch immer.

00:01:55: Mach's das dir gemütlich!

00:01:57: Und dann schauen wir uns das jetzt einmal.

00:01:58: keine Sorge es wird nicht so trocken.

00:02:00: ich versuch ganz smooth rüber zu bringen für dich denn versuchen wir einmal uns anzuschauen was es für Änderungen gibt die jetzt seit Juli-Zahntausendsechsundzwanzig aktiv sind und die du deswegen natürlich auf jeden Fall auf dem Schirm haben musst.

00:02:18: Fangen wir einmal ganz kurz von vorn an, damit wir jetzt irgendwie alle auf dem selben Stand sind im selben Boot sitzen.

00:02:24: Also das Infektionsschutzgesetz Das ist ein sehr zentrales Gesetz in Deutschland, dass regelt welche Krankheiten gemeldet werden müssen wer meldet an wen gemeldete wird Und wer darf was tun, wenn es jetzt ums Thema Schutzimpfung geht?

00:02:42: Für uns Heilpraktika ist das nicht irgendwie ein Randthema.

00:02:45: Nein, es ist sogar Pflichtprogramm!

00:02:48: Denn ja wir tragen Verantwortung und wer Verantwortung trägt muss auch wissen, was es aktuelles gibt

00:02:54: bzw.,

00:02:55: was sich geändert hat.

00:02:57: Aktuell gilt eben... Es hat sich etwas geändert!

00:03:01: Also schauen wir mal rein Und wir fangen an mit dem Paragraf sechs des Infektionsschutzgesetzes.

00:03:08: Der Paragraph sechste ist ja der Paragraff, der jetzt regelt welche Krankheiten meldepflichtig sind.

00:03:14: Da geht es also nicht um den Erreger selbst sondern wirklich um die Erkrankung.

00:03:19: und da gibt es jetzt zwei relevante Änderungen für dich.

00:03:23: Änderung Nummer eins ist dass die Covid-IX Meldepflicht wegfällt.

00:03:29: Das bedeutet also, dass COVID-IX nicht mehr namentlich meldepflichtig ist.

00:03:35: Heißt also auch, dass Covid-IX jetzt aus der Liste im Paragraf sechs von den Erkrankungen verschwunden ist?

00:03:43: Es ist ja jetzt nicht einfach so passiert, sondern das ist ... Ja ich würde mal sagen es ist ein Signal des Gesetzgebers, dass eben COVID-XIX so'n bisschen diesen Status als pandemische Bedrohung hinter sich gelassen hat.

00:03:59: Also stell dir vor, es gibt ein Promi und der war jetzt jahrelang in der Klatschpresse und hatte immer wieder Schlagzahlen, Schlagzeilen, war überall präsent und jetzt plötzlich interessiert sich aber niemand mehr für diesen Promi Und er verliert dann so'n bisschen sein VIP-Status und so hat Covid eben auch seinen VIP-Sstatus beziehungsweise die Meldepflicht verloren.

00:04:24: Du merkst ja also, Covid-IX ist weg aus dem Paragraf sechs des Infektionsschutzgesetzes und ist somit nicht mehr namentlich meldepflichtig.

00:04:34: Aber... Ja?

00:04:36: Und das ist ganz wichtig!

00:04:39: Nur weil Covid-XIX jetzt nicht mehr meldeplichtig ist heißt es natürlich NICHT dass man da jetzt beispielsweise als Heilpraktiker einfach frei agieren kann.

00:04:48: Weil der Erieger Also SARS-CoV-II, der ist weiterhin in Paragraf sieben des Infektionsschutzgesetzes aufgeführt.

00:04:56: Das bedeutet wir haben weiterhin natürlich ein Feststellungs- und Behandlungsverbot nach Paragraph vierundzwanzig.

00:05:05: das bleibt bestehen nur es ist eben nicht mehr meldepflichtig.

00:05:10: Noch mal kurz als kleiner Erinnerung für dich.

00:05:12: Der Paragraf vierundzwanzig vom Infektionsschutzgesetz der regelt, dass Heilpraktiker bestimmte Krankheiten weder feststellen noch behandeln dürfen und dazu zählt eben weiterhin Covid-neunzehn.

00:05:26: Also Diagnostik und Behandlung bleibt weiterhin beim Arzt!

00:05:31: Und wo wir jetzt gerade schon beim Arz sind?

00:05:34: Sind wir jetzt auch quasi bei unserer zweiten Änderung.

00:05:38: Nosokomialinfektionen mit epidemischen Zusammenhang werden jetzt Achtung, namentlich gemeldet.

00:05:47: Bis Juli XXV galt die nicht-namendliche Meldung – das hat sich also auch geändert!

00:05:53: Jetzt lass uns aber noch mal einen Schritt zurückgehen und klären ….

00:05:56: Hä?

00:05:57: Was sind denn jetzt eigentlich nochmal nosokomiale

00:06:00: Infektionen?!

00:06:02: Darunter fallen Infektionen, die im Zusammenhang mit einem Krankenhaus oder beispielsweise auch einen Pflegeheimaufenthalt entstehen.

00:06:10: Also als Beispiel der Patient kommt jetzt wegen einem Kniegelenk ins Krankenhaus, also einem kaputten oder er wird hier operiert am Kniegelenk und geht dann aber mit einer Lungenzündung wieder aus dem Krankenhaus raus.

00:06:24: Das ist natürlich nicht ideal!

00:06:27: Und neu ist jetzt, wenn zwei oder mehr von solchen nosokomialen Infektionen auftreten... bedeutet, wir haben einen epidemischen Zusammenhang bzw.

00:06:37: der Zusammenhang ist wahrscheinlich oder wird vermutet.

00:06:41: also wenn jetzt in einer Einrichtung auf einmal mehrere Fälle mit demselben Muster auftauchen dann wird das jetzt namentlich gemeldet.

00:06:50: namentlich gemeldet heißt mit personenbezogenen Daten, Vinnahmeadresse, Geburtsdatum und so weiter und sofort.

00:06:56: Warum ist das jetzt wichtig?

00:06:58: Weil namentliche Meldungen eine viel bessere Nachverfolgung haben.

00:07:02: Heißt dass Gesundheitsamt kann jetzt eben gezielter reagieren könnte Ausbrüche frühzeitiger stoppen Und auch betroffene Personen einfach direkt kontaktieren.

00:07:13: also du merkst dir Nur so komiale Infektionen mit epidemischen Zusammenhang sind jetzt namentlich meldepflichtig, auch wenn diese Aufgabe jetzt die Ärzte haben.

00:07:25: Sollten wir natürlich trotzdem wissen gerade für unsere Prüfung dass es jetzt namendlich zu melden ist?

00:07:31: Gut dann kommen wir noch mal ein bisschen intensiver zu Paragraf sieben des Infektionsschutzgesetzes.

00:07:37: Der Paragraf, der regelt jetzt nicht die Krankheiten sondern die Nachweise von Krankheitserregern.

00:07:43: Also quasi was das Labor meldet.

00:07:45: deswegen wird ja auch gerne mal so als Laborparagraf benannt.

00:07:50: und auch hier gab es gleich ein paar wichtige Änderungen.

00:07:54: also schauen wir uns die einmal an.

00:07:57: Änderung Nummer eins ist Candidaauris heißt jetzt Candidozymaauris.

00:08:05: Was heißt das jetzt?

00:08:07: Wenn du es jetzt liest, dass ist kein Schreibfehler.

00:08:09: Das ist kein Tippfehler!

00:08:09: Das ist einfach eine offizielle Umbenennung.

00:08:13: Das is'n multiresistenter Hefe-Pills den du vielleicht noch als eben Candida Aures kennst und der hat einfach einen neuen wissenschaftlichen Namen bekommen.

00:08:22: Und zwar Candidozyma Aures.

00:08:25: Jetzt ist es berechtigt wenn du dich fragst warum wurde das umbenannt?

00:08:31: Wissenschaftler haben jetzt entschieden, dass dieser Erreger eigentlich eben in eine eigene Gattung gehört und nicht komplett in die klassische Kandidatfamilie passt.

00:08:41: Das bedeutet also wir haben einen neuen Namen aber den gleichen Erregarer und natürlich auch die gleiche Gefährlichkeit.

00:08:49: was ändert sich bei der Meldepflicht?

00:08:51: Gar nichts!

00:08:52: Die bleibt, gilt aber ausdrücklich nur beim direkten Nachweis bei Infektion oder bei einer Colonisation.

00:09:01: Bedeutet, Colonisation ist eine Besiedlung?

00:09:05: Der Erreger ist also nachweisbar und macht aber noch keine Symptome.

00:09:10: Trotzdem wäre das dann vom Labor eben meldepflichtig!

00:09:14: Dann kommen wir auch schon zur zweiten Änderung im Paragraf sieben des Infektionsschutzgesetzes und wir kommen zu den Enterobakterales – also zu resistenten Darmbewohnern.

00:09:27: Bei Enterobacterales handelt es sich um eine große Familie von Bakterien, zu denen eben bekannte Erreger gehören wie ischirischer Kohli, Klippsila beispielsweise auch noch viele mehr.

00:09:39: Aber manche Vertreter dieser Familie haben sich eine ganz böse oder fiese Eigenschaft angeeignet Und zwar sind die resistent gegen Kabapeneme.

00:09:50: Also das sind so absolute Notfall, Reserveantibiotika, ein bisschen die Geheimwaffe wenn man sonst nichts mehr hat was eigentlich geht oder was wirkt gegen den Erreger.

00:10:02: und Die neue Meldepflicht, die greift jetzt Wenn man ein bestimmtes genetisches Merkmal der Bakterien nachweisen kann, was eben dann zu dieser Resistenz führt.

00:10:15: Also wenn man wirklich sagen kann dieses Bakterium ist resistent gegen diese Reserveantibiotika Okay!

00:10:25: Dann kommen wir auch schon zu unserer dritten Änderung und dafür schauen wir uns den gefährlichsten Krankenhaus keinem weltweit an.

00:10:33: also wir sprechen einmal über Arcinetobakter.

00:10:36: Ich weiß, der Name, der klingt jetzt auch schon wieder sperrisch und die Zunge macht tausend Knoten.

00:10:42: Das ist aber in der Klinik ein sehr bekannter Name denn es ist wie gesagt einen sehr gefürchteter Krankenhauskheim.

00:10:49: er ist extrem widerstandsfähig auf Oberflächen und du hast das bestimmt schon erst ebenfalls bekannt für seine Resistenzen gegen Antibiotika.

00:11:00: Also auch hier gilt jetzt die Meldepflicht, wenn man gegenüber von diesen Reserveantibiotika jetzt bei dem Bakterium eben ein Gänsefüßchen, eine Resistenz gehen nachweisen kann.

00:11:15: Also, du merkst dir bitte die Änderung im Paragraf sieben.

00:11:19: Wir haben einmal eine Namensänderungen und dann haben wir hier resistente Keime, die eben vom Labor gemeldet werden müssen egal ob es eine akute Infektion ist oder nur eine Besiedlung.

00:11:32: aber sobald man wirklich nachweisen kann dass wir hier dieses Gen haben das der Arega-Ebenresistent gegenüber von Reserveantibiotika muss das Labor melden.

00:11:48: So, und jetzt habe ich noch eine letzte ganz wichtige Änderung vom Infektionsschutzgesetz.

00:11:54: Beziehungsweise ist diese Änderungen wirklich richtig neu weil der Paragraf zwanzig C komplett neu gefasst wurde.

00:12:05: Was war bisher hier geregelt?

00:12:06: Hier war gereglt, dass Apotheker schon seit Jahren oder seit einigen Jahren ja impfen dürfen aber eben sehr eingeschränkt also beispielsweise gegen Influencer oder zum Beispiel gegen COVID-IX.

00:12:18: und jetzt dürfen Apotheka und Apothekarin – Achtung die müssen natürlich geschult sein alle nicht lebend Impfstoffe verabreichen!

00:12:28: Also quasi fast allegängigen Todimpfstoffe.

00:12:32: Voraussetzung ist hier natürlich auch, wie ich gerade schon gesagt habe, dass sie geschult sind.

00:12:36: also Sie müssen entsprechend ärztlich geschult worden sein und Sie müssen die Impfungen in einer öffentlichen Apotheke durchführen wo sie wirklich zum Personal gehören.

00:12:46: Für die Prüfung merkst du der also Paragraf-Zwanzig C des Infektionsschutzgesetzes wurde ganz neu verfasst und Apotheker dürfen jetzt alle nicht lehmend Impfstoffe verabreichen.

00:12:57: Achtung, lebend Impfstoffe bleiben weiterhin ausgeschlossen.

00:13:01: Das dürfen nur Ärzte und Ärztinnen!

00:13:05: Okay, lasst uns noch mal ganz kurz die relevanten Änderungen zusammenfassen, die wir gerade benannt haben.

00:13:11: Wir haben einmal die Änderung im Paragraf VI des Infektionsschutzgesetzes Einmal COVID-IX ist raus Also nicht mehr meldepflichtig.

00:13:20: Achtungen, wir haben trotzdem noch das Feststellungs- und Behandlungsverbot Und nur so komiale Infektionen mit epidemischen Zusammenhang werden jetzt vom Arzt namentlich gemeldet.

00:13:33: Dann der Paragraf sieben, wir haben hier einmal Candida auris heißt Kandidozymaauris also eine Umbindennung die Meldepflicht und alles weitere bleibt hier aber gleich.

00:13:45: Und ein einmal Enterobacterales und Acinetobacta, die sind meldepflichtig bei direktem Nachweis von dieser Resistenz gegenüber von Reserveantibiotika.

00:13:58: Und das bei Infektion als auch Kolonisation – also meldeplichtig fürs Labor!

00:14:04: Und dann ganz neu gefasst der Paragraf-Zwanzig C. Also Apotheker dürfen jetzt alle nicht lebend im Stoffe verabreichen.

00:14:13: Okay, ich ziehe mein Hut.

00:14:14: Du bist dran geblieben?

00:14:15: Du hast es geschafft!

00:14:17: Ich habe auch noch ein kleines Geschenk für dich und zwar bekommst du oder kannst du dir kostenlos runterladen einmal das Lernplakat vom Paragraf sechs des Infektionsschutzgesetzes.

00:14:29: Du musst einfach nur unten in den Shownots auf den Blogartikel klicken und dann kannst du's dir einfach downloaden.

00:14:37: Dann wünsche ich dir was und wir hören uns direkt nächste Woche wieder.

00:14:41: Mach's gut, bis ganz bald!

Über diesen Podcast

Ich bin Elli von der Nova Medica HP-Akademie und du hörst meinen Podcast "Medizin im Ohr". Wir beschäftigen uns mit Themen rund um Medizin, klären Fragen und führen spannende Gespräche mit inspirierenden Gästen.

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von und mit Elena Mattuschka

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